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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.11.1982 - 15 W 151/81   

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https://dejure.org/1982,2224
OLG Hamm, 13.11.1982 - 15 W 151/81 (https://dejure.org/1982,2224)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.11.1982 - 15 W 151/81 (https://dejure.org/1982,2224)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. November 1982 - 15 W 151/81 (https://dejure.org/1982,2224)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2095
  • MDR 1983, 317
  • FamRZ 1983, 310
  • VersR 1984, 194 (Ls.)
  • Rpfleger 1983, 109
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.1976 - VI ZR 68/75

    Freiwillige Sterilisation

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.1982 - 15 W 151/81
    Die Sterilisation einer Frau - d.h. die Ausschließung der Empfängnisfähigkeit durch Unterbindung der Eileiter (Tubenligatur) - stellt (unbeschadet ihrer strafrechtlichen Beurteilung, vgl. BGHSt 20, 81; Schönke/Schröder/Eser, StGB, 21. Aufl., § 223 Rnr. 59 bis 62, m.w.N.) einen Eingriff in die körperliche Integrität und damit zivilrechtlich tatbestandsmäßig eine Körperverletzung im Sinne von § 823 BGB dar, für deren Rechtmäßigkeit es auf einen besonderen Rechtfertigungsgrund ankommt (BGH NJW 1976, 1790 m.w.N.).

    Als Rechtsfertigungsgrund kommt insbesondere eine wirksame Einwilligung des Betroffenen in Frage (BGH NJW 1976, 1790).

  • BGH, 05.12.1958 - VI ZR 266/57

    Einwilligung des Minderjährigen in Operation

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.1982 - 15 W 151/81
    Bei der Einwilligung zu einem Eingriff in die körperliche Integrität handelt es sich nicht um eine Einwilligung im Sinne des § 183 BGB, nicht um die Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft , also nicht um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung, sondern um die Gestattung oder Ermächtigung zur Vornahme tatsächlicher Handlungen, die in den Rechtskreis des Gestattenden eingreifen (BGHZ 29, 33, 36 m.w.N.).
  • Drs-Bund, 15.05.1972 - BT-Drs VI/3434
    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.1982 - 15 W 151/81
    Sie war zwar vorgesehen im Regierungsentwurf eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (BT-Dr. VI/3434 sowie 7/1981 und 7/1982), betreffend den Schwangerschaftsabbruch und die freiwillige Sterilisation.
  • BGH, 27.10.1964 - 5 StR 78/64
    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.1982 - 15 W 151/81
    Die Sterilisation einer Frau - d.h. die Ausschließung der Empfängnisfähigkeit durch Unterbindung der Eileiter (Tubenligatur) - stellt (unbeschadet ihrer strafrechtlichen Beurteilung, vgl. BGHSt 20, 81; Schönke/Schröder/Eser, StGB, 21. Aufl., § 223 Rnr. 59 bis 62, m.w.N.) einen Eingriff in die körperliche Integrität und damit zivilrechtlich tatbestandsmäßig eine Körperverletzung im Sinne von § 823 BGB dar, für deren Rechtmäßigkeit es auf einen besonderen Rechtfertigungsgrund ankommt (BGH NJW 1976, 1790 m.w.N.).
  • AG Kaiserslautern, 21.03.1979 - VIII 846/78
    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.1982 - 15 W 151/81
    Ob es in einem solchen Falle ergänzend der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Sterilisation und zusätzlich der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung dazu bedarf oder nicht, und ob der Mündel zumindest nach seinem natürlichen Willen mit dem Eingriff einverstanden sein muß, darüber gehen die Meinungen in Rechtsprechung und Schrifttum weit auseinander (vgl. etwa Schönke/Schröder/Eser, a.a.O.; Henke, a.a.O.; Röhmel, JA 1977, 183, 184 ff; LG Berlin, LG Zweibrücken, MDR 1979, 758; LG Düsseldorf FamRZ 1981, 95 und AG Kaiserslautern, MDR 1981, 229).
  • LG Zweibrücken, 27.04.1979 - 4 T 24/79
    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.1982 - 15 W 151/81
    Ob es in einem solchen Falle ergänzend der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Sterilisation und zusätzlich der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung dazu bedarf oder nicht, und ob der Mündel zumindest nach seinem natürlichen Willen mit dem Eingriff einverstanden sein muß, darüber gehen die Meinungen in Rechtsprechung und Schrifttum weit auseinander (vgl. etwa Schönke/Schröder/Eser, a.a.O.; Henke, a.a.O.; Röhmel, JA 1977, 183, 184 ff; LG Berlin, LG Zweibrücken, MDR 1979, 758; LG Düsseldorf FamRZ 1981, 95 und AG Kaiserslautern, MDR 1981, 229).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 10 UF 45/99

    Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen - Antrag des sorgeberechtigten Elternteils -

    Selbst bei schwerwiegendem Eingriff kann das Vormundschafts- bzw. das Familiengericht mangels gesetzlicher Grundlage weder eine Genehmigung erteilen noch die Einwilligung verweigern (OLG Hamm, NJW 1983, 2095 f. im Hinblick auf die seinerzeit, vor Inkrafttreten des § 1905 BGB in der Fassung des Betreuungsgesetzes - BtG - mit Wirkung vom 01.01.1992, noch nicht gesetzlich geregelte Einwilligung des Vormundes in die Sterilisation einer entmündigten Frau; AG Berlin-Neukölln, FamRZ 1984, 1083 f., vor Inkrafttreten des § 1904 i.d.F. des BtG zu der Frage, ob das Vormundschaftsgericht dem Abbruch der ärztlichen Behandlung eines schwerkranken Volljährigen die Zustimmung erteilen kann; Soergel/Strätz, BGB , 12. Aufl., § 1629 , Rdn. 6; Staudinger/Peschel-Gutzeit, BGB , 12. Aufl., § 1626 , Rdn. 97, ausdrücklich auch zur Frage der Beendigung der maschinellen Beatmung eines schwerstbehindert geborenen Kindes).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.12.1982 - 9 U 101/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4647
OLG Hamm, 14.12.1982 - 9 U 101/82 (https://dejure.org/1982,4647)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.12.1982 - 9 U 101/82 (https://dejure.org/1982,4647)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Dezember 1982 - 9 U 101/82 (https://dejure.org/1982,4647)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 194
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Angemessen und erforderlich waren hier dann insofern aber zumindest auch die Aufwendungen, die der diagnostischen Untersuchung (d. h. nicht der therapeutischen Behandlung) der Zeugin R. S. als Opfer des hier streitigen Auffahrunfalls dienten und die sich noch im Rahmen des erforderlichen, nach medizinischen Grundsätzen Gebotenen hielten, wobei in erster Linie der objektive Maßstab entscheidend ist ( BGH , VersR 1970, 129 ff.; OLG München , Urteil vom 21.05.2010, Az.: 10 U 2853/06, u. a. in: "juris"; OLG Oldenburg , VersR 1984, 765 = ZfSch 1984, Seite 99; AG Berlin-Mitte , Urteil vom 21.01.2004, Az.: 110 C 3274/02, u. a. in: SVR 2004, Seite 276 und "juris" ).

    Maßstab für die Erforderlichkeit der Aufwendungen ist nämlich nicht die Rücksichtnahme auf den Schädiger, sondern das Erfordernis einer wirksamen medizinischen Untersuchung und evtl. Krankheitsbehandlung ( OLG Oldenburg , ZfSch 1984, Seite 99 = VersR 1984, Seite 765 ).

  • OLG Braunschweig, 27.07.1990 - 2 U 22/90

    Feststellung des Ersatzes künftiger materieller Schäden aus einem Unfall;

    Die Behandlung als Privatpatient soll sich dann nach dem Erfordernis einer wirksamen Krankheitsbehandlung bemessen (vlg. OLG Oldenburg ZfS 1984, 99 m.w.N.).
  • OLG Celle, 11.05.1983 - 9 U 160/82

    Liquidation einer Publikums-Abschreibungsgesellschaft; Kommanditeinlage;

    Sie nimmt den Kläger in dem Rechtsstreit 22 O 75/81 LG Hannover = 9 U 101/82 OLG Celle aufgrund einer von ihr vorgetragenen Erhöhung der Beteiligung des Klägers auf Zahlung einer restlichen Kommanditeinlage in Höhe von 80.000,00 DM in Anspruch.
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